Oberfinanzdirektion
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Am Tag der Versteigerung ab 8:00 Uhr.
Nein, jeder kann an dieser öffentlichen Versteigerung teilnehmen.
Ab ca. 9:30 Uhr mit dem Verlesen der Versteigerungsbedingungen.
Der Ersteigerungsbetrag ist bis eine Stunde nach Beendigung der Versteigerung in voller Höhe bar zu entrichten.
Von uns bekommen Sie eine Eigentumsbescheinigung sowie eine Verlusterklärung.
Damit können Sie beim Straßenverkehrsamt neue Papiere beantragen.
In Einzelfällen ist es erforderlich, diese beim Kraftfahrtbundesamt oder beim Hersteller zu beantragen.
Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 6 bis 8 Wochen.
Am Versteigerungstag und am folgenden Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Am folgenden Freitag zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr.
Ja, nach Absprache mit dem Versteigerungsbüro.
Ab dem Samstag nach der Versteigerung wird pro Tag ein Standgeld von 8,-- € erhoben.